
Retten, löschen, bergen, schützen
Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Als im 19. Jahrhundert die Bürger erstmals geordnete Organisationen zur Brandbekämpfung gründeten dachte sicher noch niemand daran, wie sich der Weg der Feuerwehren bis in die heutige Zeit gestalten sollte. War die Aufgabe der Feuerwehr in den Anfangstagen nur darauf beschränkt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern, ist die Feuerwehr heute zu einem richtigen Allround-Talent geworden. Zu jeder Tages- und Nachtzeit rücken freiwillige Feuerwehrleute aus, um schnell, gezielt und professionell zu helfen.
Die Aufgaben der Feuerwehr kann man in den vier Schlagworten retten, löschen, bergen und schützen zusammenfassen:
Retten
Die wichtigste Aufgabe: die Abwehr lebensbedrohlicher Gefahren für Mensch und Tier, sei es durch Feuer, Überschwemmungen oder Unfälle.
Löschen
Der abwehrende Brandschutz, also die Bekämpfung von Schadensfeuern, ebenso wie der vorbeugende Brandschutz.
Bergen
Das Bergen von Sachgütern, etwa bei technischen Hilfeleistungen, Unwettern oder Verkehrsunfällen.
Schützen
Die Abwehr von Gefahren für die Umwelt und aktiver Umweltschutz, zum Beispiel das Eindämmen auslaufender Stoffe.
In der heutigen Zeit wird das Aufgabengebiet der Feuerwehr jedoch immer umfangreicher und nicht jede Aufgabe ist eine Aufgabe die die Feuerwehr zu erledigen hat. Daher ist dies im Feuerwehrgesetz mit den Schlagworten Pflichtaufgaben und „Kann“-Aufgaben verankert.
Pflichtaufgaben [Auszug aus dem Feuerwehrgesetz §2 (1) FwG]
Die Feuerwehr hat
- Bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
- Zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind somit die klassischen Aufgaben der Feuerwehr wie z. B. Bekämpfung von Bränden oder Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen. Diese Aufgaben sind grundsätzlich kostenfrei, auch wenn Sie die Feuerwehr in guten Glauben rufen, diese aber anschließend nicht tätig werden müssen. Ausnahmen regelt der § 34 des Feuerwehrgesetzes:
Die Gemeinde verlangt Kostenersatz, wenn
- Die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,
- Der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde,
- Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
- Die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
- Der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
- Ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde.
[Auszug aus dem Feuerwehrgesetz §34 FwG]
„Kann“-Aufgaben [Auszug aus dem Feuerwehrgesetz §2 (2) FwG]
Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden
- Mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und
- Mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.
Die „Kann“-Aufgabe ist keine klassische Aufgabe der Feuerwehr und es obliegt der Gemeinde die Feuerwehr für solche Aufgaben einzusetzen. Hierzu zählen auch Einsätze, bei denen keine unmittelbare Gefahr für Menschen und Tiere besteht, wie z. B. das Auspumpen von vollgelaufenen Kellern bei Unwetterereignissen oder das Versetzen von Wespennestern. Für diese Art von Einsätzen wird durch die Gemeinde grundsätzlich Kostenersatz verlangt.
Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz variieren bei jedem Einsatz. Die allgemeinen Kosten für Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Material sind durch die Gemeinde Gammelshausen festgelegt. Die Zusammensetzung der Kosten ist wiederrum im Feuerwehrgesetz unter § 34 Kostenersatz geregelt.
Sie können häufig den Kostenbescheid eines Feuerwehreinsatzes direkt an Ihre Versicherung weiterleiten. So werden z. B. Kosten für Hochwassereinsätze häufig von den Elementarschadensversicherungen übernommen. Kosten die im Zusammenhang mit eines Einsatzes mit einem Kraftfahrzeug entstehen werden meist von den Kfz-Haftpflichtversicherungen übernommen. Dies ist aber im Bedarfsfall mit Ihrer Versicherung abzuklären.