Kostenpflichtige Einsätze

Die allermeisten Einsätze der Feuerwehr sind für Dich kostenfrei. Wenn es brennt oder wenn Menschen und Tiere in Lebensgefahr sind, rücken wir aus, ohne dass Dir dafür eine Rechnung droht. Es gibt aber Fälle, in denen die Gemeinde Kostenersatz verlangen muss. Damit Du davon nicht erst durch den Bescheid erfährst, findest Du hier, wann das so ist, was es ungefähr kostet und wie es abläuft.

Das ist kostenfrei

  • Brände jeder Größe, auch wenn das Feuer beim Eintreffen schon aus ist
  • Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
  • Rettung von Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
  • Öffentliche Notstände, etwa bei Unwetter oder Hochwasser
  • Der Notruf, den Du im guten Glauben abgesetzt hast, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt

Das kann Geld kosten

  • Hilfeleistungen, die Du selbst in Auftrag gibst und bei denen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht
  • Schäden, die jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat
  • Einsätze rund um den Betrieb von Fahrzeugen
  • Fehlalarme aus technischen Anlagen und automatischen Notrufsystemen
Zögere nie wegen der Kosten. Wer im Zweifel die 112 wählt, handelt richtig. Ein Notruf, den Du in gutem Glauben absetzt, ist kostenfrei – auch dann, wenn sich vor Ort herausstellt, dass nichts passiert ist.

1Leistungen, die Du selbst in Auftrag gibst

§ 3 Abs. 2 der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

Diese Aufgaben gehören nicht zum gesetzlichen Pflichtbereich der Feuerwehr. Wir übernehmen sie im Auftrag der Gemeinde, weil sonst niemand schnell genug da wäre. Bezahlt werden sie von dem, in dessen Interesse wir tätig werden.

  • Wasser im Gebäude abpumpen
  • Wasserrohrbruch
  • Türöffnung ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit
  • Baum oder Ast auf einem Privatgrundstück
  • Dach oder Gebäude provisorisch sichern
  • Tier in Notlage ohne Lebensgefahr
  • Verunreinigung auf Privatgrund beseitigen
  • Tragehilfe für den Rettungsdienst
  • Brandsicherheitswache
Du erfährst es vor Ort, nicht erst durch die Post. Bevor wir mit solchen Arbeiten beginnen, legt Dir die Einsatzleitung ein Formblatt vor, erklärt Dir die Kostenpflicht und die Verrechnungssätze und händigt Dir eine Ausfertigung aus. Den Kostenersatz setzt die Gemeinde in jedem Fall durch Bescheid fest.
Insektennester und Aufzugsnotbefreiungen gehören nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr Gammelshausen. Wende Dich dazu an einen Fachbetrieb oder den Aufzugsnotdienst.

2Fälle, in denen das Gesetz den Kostenersatz anordnet

§ 3 Abs. 1 der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Hier gibt es keine Wahl und keine Vorabaufklärung an der Einsatzstelle. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Kostenersatz zu erheben. In diesen sieben Fallgruppen wird abgerechnet:

  1. Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitWer die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, zahlt.
  2. Einsatz durch den Betrieb eines FahrzeugsVerkehrsunfall, ausgelaufene Betriebsstoffe, Fahrzeugbrand. Zahlt der Fahrzeughalter, in der Regel über seine Versicherung.
  3. Sonderlösch- und Einsatzmittel bei Bränden in Gewerbe- und IndustriebetriebenZahlt der Betriebsinhaber.
  4. Gefahrstoffe und wassergefährdende Stoffe im gewerblichen oder militärischen UmgangZahlt der Betreiber.
  5. Missbräuchliche AlarmierungWer ohne Schadensereignis vorsätzlich oder aus grob fahrlässiger Unkenntnis alarmiert. Der Notruf im guten Glauben fällt ausdrücklich nicht darunter.
  6. Fehlalarm einer BrandmeldeanlageWenn eine automatische Anlage ohne Schadenfeuer auslöst, zahlt der Betreiber.
  7. Automatischer Notruf aus dem Fahrzeug (eCall)Löst das System ohne Schadensereignis aus, zahlt der Fahrzeughalter.

3Was abgerechnet wird

Anlage zu § 5 Abs. 1 der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung, Stand 22. Oktober 2024

PositionSatz
Feuerwehrangehöriger, je Person und Stunde20,20 €
Mannschaftstransportwagen MTW, je Stunde34,00 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W, je Stunde99,00 €
Löschgruppenfahrzeug LF 10, je Stunde172,00 €
Privatfahrzeug, je Kilometer0,35 €
Verbrauchs- und Einsatzmaterialnach Aufwand
Verwaltungsgebühr je Bescheid50,00 €
Wie die Zeit gezählt wird. Bei den Einsatzkräften läuft die Zeit ab der Alarmierung, bei den Fahrzeugen ab der Abfahrt am Feuerwehrhaus. Sie endet, wenn die Einsatzbereitschaft wiederhergestellt ist, also nach Aufräumen, Reinigen und Prüfen. Abgerechnet wird halbstundenweise: bis 30 Minuten wird auf die halbe Stunde aufgerundet, darüber auf die volle Stunde.

Die Verwaltungsgebühr von 50 Euro fällt für jeden Bescheid an, unabhängig von der Höhe des Kostenersatzes. Bei kleinen Einsätzen ist das ein spürbarer Anteil. Wir nennen sie hier bewusst, damit sie auf der Rechnung keine Überraschung ist.

4So läuft es ab

  1. An der Einsatzstelle. Handelt es sich um eine Leistung, die Du in Auftrag gibst, erkennt die Einsatzleitung das vor Beginn der Arbeiten.
  2. Aufklärung und Formblatt. Du bekommst erklärt, dass die Leistung kostenpflichtig ist, und siehst die Verrechnungssätze schwarz auf weiß.
  3. Weiterleitung. Die Dokumentation geht an die Gemeinde. Nächster Schritt: Bescheid.
  4. Bescheid. Die Gemeinde setzt den Kostenersatz durch Bescheid fest. Darin steht auch, wie Du Widerspruch einlegen kannst.
Bei den Fällen aus Abschnitt 2 entfällt Schritt 2. Dort bekommst Du stattdessen ein Merkblatt ausgehändigt oder mit dem Bescheid zugeschickt.

5Häufige Fragen

Ich habe im Zweifel die 112 gewählt und es war nichts. Muss ich zahlen?

Nein. Kostenersatz wird nur von dem verlangt, der vorsätzlich oder aus grob fahrlässiger Unkenntnis alarmiert hat. Wer nach verbranntem Geruch, sichtbarem Rauch oder einem ausgelösten Rauchwarnmelder den Notruf wählt, handelt richtig. Genau dafür sind wir da.

Kann mir die Einsatzleitung sagen, was es kostet?

Sie zeigt Dir die Verrechnungssätze, kann aber keine Summe zusagen. Die steht erst fest, wenn alle Fahrzeuge wieder einsatzbereit sind, denn bis dahin läuft die Einsatzzeit. Beispielrechnungen findest Du im Merkblatt zum Download weiter unten.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Häufig ja. Bei Wasserschäden greift oft die Gebäude- oder Hausratversicherung, nach einem Verkehrsunfall die Kfz-Haftpflicht, bei selbst verursachten Schäden die Privathaftpflicht. Reiche den Bescheid dort ein. Eine Zusage kann Dir weder die Feuerwehr noch die Gemeinde geben, das entscheidet Dein Versicherer.

Warum kommen 50 Euro Verwaltungsgebühr obendrauf?

Die Gebühr deckt die Fertigung des Kostenersatzbescheids. Sie ist in der Anlage zu § 5 der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung festgelegt und fällt je Fall einmal an, unabhängig von der Höhe des Kostenersatzes.

Wer schickt die Rechnung, und wohin fließt das Geld?

Die Rechnung kommt von der Gemeinde Gammelshausen, nicht von der Feuerwehr. Der Kostenersatz fließt in den Gemeindehaushalt und deckt einen Teil dessen, was Fahrzeuge, Geräte und Ausbildung kosten. Die Einsatzkräfte sind ehrenamtlich unterwegs und verdienen an keinem Einsatz etwas.

Ich halte die Rechnung für falsch. Was kann ich tun?

Der Kostenbescheid ist ein Verwaltungsakt und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, in welcher Frist und bei welcher Stelle Du Widerspruch einlegen kannst. Wende Dich am besten zuerst an die Gemeindeverwaltung, viele Fragen klären sich im Gespräch.

Ich kann das nicht bezahlen.

§ 3 Abs. 3 der Satzung erlaubt der Gemeinde, auf den Kostenersatz zu verzichten, soweit er eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht im öffentlichen Interesse liegt. Schildere Deine Lage dem Rathaus. Entschieden wird das dort, nicht bei der Feuerwehr.

6Damit es gar nicht erst teuer wird

  • Zugefallene Tür? Erst den SchlüsseldienstOhne Gefahr für Menschen oder Tiere ist ein Schlüsseldienst in der Regel günstiger als die Feuerwehr. Besteht Gefahr, wähle sofort die 112.
  • Zweitschlüssel hinterlegenEin Schlüssel bei Nachbarn oder Angehörigen ist die einfachste Versicherung gegen eine kostenpflichtige Türöffnung.
  • Reisigverbrennung anmeldenEine angemeldete Verbrennung verhindert Einsätze, die niemand braucht. Die Regeln stehen auf unserer Seite Reisigverbrennung.
  • Versicherungsschutz prüfenGebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen decken Feuerwehrkosten häufig mit ab. Ein Blick in die Police lohnt sich vorher.
  • Vor der Starkregenzeit prüfenRückstauklappen, Lichtschächte und Kellerfenster kontrollieren. Das spart im Ernstfall Zeit und Geld.
  • Im Zweifel trotzdem anrufenEin Anruf in gutem Glauben ist nie kostenpflichtig. Zögern kostet mehr als eine Rechnung.
PDF Merkblatt zum MitnehmenWas ein Feuerwehreinsatz kostet · 2 Seiten · Stand August 2026 PDF herunterladen

Frag lieber einmal zu viel.

Wenn Du unsicher bist, ob ein Einsatz für Dich Kosten auslöst, sprich uns an. Wir sagen Dir vorher, woran Du bist. Und wenn Gefahr für Menschen oder Tiere besteht, gilt ohnehin nur eins: sofort die 112 wählen und nicht über Geld nachdenken.

Fragen zu einem Bescheid beantwortet die Gemeindeverwaltung Gammelshausen, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen, Telefon 07164 9401-0, info@gammelshausen.de.
Fragen zum Einsatz selbst beantworten wir gerne über unsere Kontaktseite.

Rechtsgrundlagen: Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gammelshausen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) vom 22.10.2024 · Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, insbesondere § 2 und § 34 · Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw). Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Satzungstext in der jeweils geltenden Fassung.